AKTUELLES

INFORMATIONEN ZUR CORONAIMPFUNG:

Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,

eine Neubewertung der Risiken der Covid-Impfstoffe hat dazu geführt, dass aktuell nur noch für Personen über 60 Jahren die Impfung mit AstraZeneca (neuer Handelsname Vaxzevria) empfohlen wird.

Leider werden immer mehr Fälle von Hirnvenenthrombosen nach der Impfung mit AstraZeneca bekannt. Mit Stand vom 29.03.2021 sind in Deutschland 31 bekannte Fälle auf 2,6 Millionen Impfdosen aufgetreten. Auch in anderen Ländern Europas wurde diese Nebenwirkung beobachtet, allerdings noch seltener als in Deutschland. Das liegt vermutlich daran, dass in anderen Ländern das Durchschnittsalter der geimpften Personen höher lag als in Deutschland.

Nach den gegenwärtigen Erkenntnissen sind die Hirnvenenthrombosen nach Gabe des Astra-Impfstoffes auf eine spezielle immunologische Reaktion zurückzuführen, die traditionellen Thrombose-Risikofaktoren (z.B. Faktor V Leiden- bzw.  Prothrombin-Mutation, Lipoprotein-Erhöhung) scheinen damit nicht in Zusammenhang zu stehen. Demnach wird hierdurch eine Kontraindikation gegen die Impfung mit dem Astra-Impfstoff wahrscheinlich auch nicht begründet.

So hat auch die zuständige Fachgesellschaft GTH (Gesellschaft für Thrombose – und Hämostaseforschung) in ihrer aktuellen Empfehlung vom 01.04.2021 festgestellt, dass Personen über 60 Jahren auch bei Vorliegen von thrombophilen Risikofaktoren nach Gabe des AstraZeneca Impfstoffes nicht verstärkt thrombosegefährdet  sind und deshalb von dem Impfstoff profitieren.

Deshalb wird auch über 60jährigen Patienten mit einer Thrombophilie wie z.B. Faktor V Leiden- oder Prothrombin-Mutation oder Lipoprotein Lp(a)-Erhöhung dazu geraten, sich trotz dieser Risikofaktoren auch mit dem Impfstoff von AstraZeneca impfen zu lassen, da das Risiko von Komplikationen im Rahmen einer Corona-Erkrankung gerade in dieser Patientengruppe um ein Vielfaches höher ist.

Nach der Impfung werden oft Allgemeinsymptome wie Fieber, Gliederschmerzen, Schwäche etc. auftreten. Erst wenn diese Allgemeinsymptome zu einer mehr als 24-stündigen Bettlägerigkeit führen, stellt diese Immobilisation einen Grund für eine Thrombose-Prophylaxe bei Thrombophilie-Patienten dar.  Wenn keine Bettlägerigkeit auftritt, ist aktuell auch kein Grund für eine Thrombose-Prophylaxe zu erkennen.

Patienten mit einer HIT (Heparininduzierte Thrombozytopenie) und einer Sinusvenenthrombose in der Vorgeschichte sollten sich jedoch meiner persönlichen Meinung nach allerdings derzeit nicht mit dem Impfstoff von AstraZeneca impfen lassen.

Für Personen unter 60 Jahren sind aktuell nur die mRNA-Impfstoffe von BioNtech und Moderna in Deutschland zugelassen. Bei diesen Impfstoffen sind weder Hirnvenenthrombosen noch andere Thrombosen gehäuft aufgetreten, so dass sich alle Patienten mit einer Thrombophilie unbesorgt mit diesen Impfstoffen impfen lassen können.

Für die Reihenfolge der Impf-Priorität hat die Politik eine Priorisierungsliste erstellt, nach der sich die Impfzentren richten. Gegenwärtig wird nach meinen Erfahrungen weder eine Neigung zu Blutungen noch eine Neigung zu Thrombosen als Grund für die Einstufung in eine höhere Prioritätengruppe anerkannt.

Patienten mit einer schwerwiegenden Blutungsneigung wie einer schweren Hämophilie sollten vor der Impfung ihre regelmäßige Faktorentherapie durchführen. Patienten mit leichteren Blutgerinnungsstörungen wie Willebrand-Syndrom Typ eins, Thrombozytopathie oder leichte Faktoren-Mangelzustände können im Allgemeinen ohne spezielle Vorbereitung geimpft werden.

Weitergehende Informationen finden Sie noch unter folgenden Links:

https://www.gesundheitsinformation.de/der-impfstoff-astrazeneca-azd1222-astrazeneca-zur-impfung-gegen-corona.html

https://gth-online.org/wp-content/uploads/2021/04/GTH-Stellungnahme-AstraZeneca_4-1-2021.pdf

Ihr Dr. med. Heinrich Richter

Stand 05.04.2021 -13:00 Uhr

Achtung: Die endgültige Entscheidung für oder gegen eine Impfung müssen Sie persönlich treffen.

In diesen Tagen gibt es teilweise nahezu stündlich neue Informationen und Statistiken, bitte beachten Sie den o.a. Wissensstand. Zwischenzeitliche Änderungen der Empfehlungen sind jederzeit möglich, da es ständig neue Erkenntnisse gibt, die möglicherweise in diesem Schreiben noch nicht berücksichtigt werden konnten. 

Sollten Sie noch weitere Fragen zu diesem Thema haben, melden Sie sich gerne per E-Mail. Wir bitten Sie, von telefonischen Nachfragen abzusehen!